Weitere Schiffereischeine in Deutschland
Neben dem SBF See und dem SBF Binnen gibt es in Deutschland weitere Schiffereischeine, die gemacht werden können. Bei allen handelt es sich um verschiedenste Ausbildungs- und Befähigungszertifikate, welche an Schulen erworben werden können. Diese Schiffereischeine können freiwillig gemacht und die entsprechenden Kurse müssen demnach in der Bundesrepublik Deutschland nicht absolviert werden. Sie beziehen sich auf das Führen von verschiedensten Sportbooten.
Die Mehrzahl der weiteren Schiffereischeine, die in Deutschland angeboten werden, bezieht sich auf eine Ausweitung des SBF See. Die Inhalte und ebenso auch die Nachweise beziehen sich auf das Führen von Sportbooten und motorisierten Booten, die sich außerhalb des eigentlichen Küstenmeeres befinden. Klassische Bereiche, die hierbei vermittelt werden, sind die Seemannschaft, das Wetter und das offizielle Seerecht.
Welche Schiffereischeine sind vorgeschrieben?
Grundsätzlich muss in Deutschland zwischen der privaten und der gewerblichen Nutzung eines Sportbootes unterschieden werden. Während die weiteren Schiffereischeine für die meisten privaten Nutzungsmöglichkeiten freiwillig sind, sind sie für das Gewerbe vorgeschrieben. Zudem gibt es auch außerhalb von Deutschland verschiedene Schiffereischeine wie zum Beispiel in Österreich und der Schweiz. Diese sind jedoch den deutschen Angeboten sehr ähnlich und unterscheiden sich demnach kaum von diesen.
Ein Modell – Der Sportküstenführerschein
Ein Modell der Schiffereischeine ist der Sportküstenführerschein, der überwiegend als SKS bezeichnet wird. Bei diesem handelt es sich um ein sogenanntes weiterführendes Zertifikat oder auch Befähigungszeugnis. Die Inhalte der Ausbildung und letztlich auch der Prüfung des SKS beziehen sich in ihrer Gesamtheit auf die Führung von verschiedensten Yachten, die mit einem Motor ausgestattet sind. Zudem umfassen sie die Segel in Verbindung mit Küstengewässern. Als Küstengewässer müssen alle Meere verstanden werden, deren Bereich bis zu 12 Seemeilen von der Festlandküste entfernt ist.
Grundsätzlich muss man beim SKS darauf achten, dass es sich um einen reinen Befähigungsschein handelt, somit bleiben die Grundlagen und auch die Befähigungsräume des SBF See vollkommen unberührt. Auch mit dem SKS ist das Führen von Booten nur im privaten Bereich möglich. Demnach sind auch hier weitere Nachweise für die gewerbliche Nutzung vonnöten.